FAQ Artikel

Änderung des Leergewichts durch Einbau der Gasanlage

Da es bereits einige Male vorgekommen ist, dass Zulassungsstellen verlangt haben, dass auch eine Angabe zur Erhöhung des Leergewichtes nach dem Einbau eines Gasnachrüstsystems in die Zulassungspapiere aufgenommen wird, wurde dieser Punkt im Arbeitskreis "Gas" - in dem neben uns die Fahrzeugüberwacher sowie die Fahrzeughersteller und -importeure mitwirken - abgestimmt. Da eine Ermittlung des neuen Leergewichtes sehr aufwändig wäre, kam der Arbeitskreis aufgrund bisheriger Erfahrungen zu dem Ergebnis, dass durch den Einbau eines LPG-Systems die zusätzliche Leermasse wie folgt ermittelt werden kann:

zulässige Leermasse = Füllvolumen des Tankes in Litern x 1 kg/Liter + 10 kg

Zum Vorgehen in der Praxis empfiehlt der ZDK folgendes:

In dem GAP-Nachweis ist im Feld 14 das Feld "weitere Änderungen gemäß Anlage" anzukreuzen. Zu dem Nachweis sollte ein formloses Zusatzblatt als Anlage genommen werden, das folgende Formulierung enthalten sollte:

Anlage zum Nachweis nach Anlage XVII Nummer 2.4 StVZO

Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Fahrzeugidentnummer: [Fahrzeugidentnummer]

Zusatzgewicht der Gasanlage: [errechneter Wert]

Unterschrift der verantwortlichen Person

Seminare und Broschüren der TAK
Tochterunternehmen
© 2023 TAK Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, E-Mail: info@gapplus.de
DIN EN ISO 9001 zertifiziert