| |
|
Das Programm zur Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen nach § 41a StVZO und Anlage XVIIa
|
|
Mit Einführung der GAP bzw. der GSP am 1. April 2006 mussten erstmals auch anerkannte GSP-bzw. GAP-Werkstätten ein System zur Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen bei der GAP/GSP-Prüfung einführen.
Dieses System umfasst insbesondere folgende Punkte:
- die Dokumentation aller GAP/GSP und der dabei festgestellten Mängel
- die Bildung einer ausführlichen Mängelstatistik
- die Dokumentation der Schulungen und
- die Dokumentation der Prüfungen und Eichungen aller bei der GAP/GSP eingesetzten Prüfgeräte
Um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern, haben wir GAP Plus erstellt. Mit GAP Plus werden alle in der "Gas-Werkstatt-Anerkennungsrichtlinie" geforderten Maßnahmen erfüllt. Die Statistiken werden automatisch erstellt und der Siegelbestand wird verwaltet. Sie genügen also in vollem Umfang der Dokumentationspflicht.
Mit dem Programm können zusätzlich auch Prüfbescheinigungen für den Kunden gedruckt und ein Siegelnachweis sowie ein Revisionsbericht für die Kfz-Innung erstellt werden.
Zusätzlich werden Sie an Ihre Aufgaben wie Schulungstermine der Mitarbeiter und Wartung Ihrer Prüfgeräte erinnert.
Sie können das Programm kostenlos testen. Unter Demoversion können Sie sich eine zeitlich unlimitierte Demoversion herunterladen. Als einzige Einschränkungen werden bei der Demoversion die Mängelstatistik nicht vollständig ausgegeben und auf den monatlichen Übersichten erscheinen keine Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummern (FIN) und Summen.
Sollten Sie sich später für den Erwerb des Programms entscheiden, bleiben Ihre eingegebenen Daten natürlich erhalten.
|
| |
| |
|
Testen Sie Ihr Wissen
|
| |
Kennen Sie schon unser neues GAP-Seminar-Quiz?
Testen Sie sich und Ihr Wissen in einer intaktiven Anwendung.
Los gehts! 
Weitere Quizfragen zu aktuellen Branchenthemen finden Sie unter www.tak.de.
|
| |
| |
|
Broschüren
|
| |
Detaillierte Informationen zum Thema sind in der ZDK-Broschüren "Gasanlagenprüfung (GAP)" und "Einbau von Gasnachrüstsystemen und Gassystemeinbauprüfung (GSP)". enthalten, die über den Werbemittelservice Deutsches Kfz-Gewerbe bezogen werden können.
Informationen zur Anerkennung von "Gas-Werkstätten" können bei der zuständigen Kfz-Innungen erfragt werden.
Weitergehende Informationen finden Sie in unserem Praxisratgeber: "Arbeitssicherheit und Gasfahrzeuge - Leitfaden für Kfz-Werkstätten".
Wenn hier von Gasanlagen die Rede ist, sind bisher Erd- und Flüssiggasanlagen gemeint. Sobald die internationalen Vorschriften für "Wasserstofffahrzeuge" vorliegen, werden diese bei den wiederkehrenden Prüfungen wie Erd- bzw. Flüssiggasfahrzeuge behandelt.
Ausdrücklich sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für Arbeiten an Gasanlagen nur qualifiziertes und geschultes Personal eingesetzt werden darf. Schulungen zu Gasanlagen werden unter anderem von den Fahrzeugherstellern und -importeuren, sowie von der TAK - der Bildungseinrichtung des Kfz-Gewerbes - angeboten.
Internetlink:
Erdgas
Internetlink: Flüssiggas
Internetlink: Wasserstoff
|
| |
| |
Alle Inhalte von GAP Plus sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der TAK strafbar. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Bonn.
Für alle von dieser Homepage auf andere Internet-Seiten gesetzten Links gilt, dass wir keinerlei Einfluss auf deren Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb machen wir uns die Inhalte dieser Seiten nicht zu eigen und übernehmen keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links.
|
| |
| |