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Gasanlagen in Kfz - Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)

SeminarinfoSeminarinfo

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft.

 
Seminarinhalte Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Richtlinien
  • Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
  • Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Dokumentation
  • Qualitätssicherung
  • Technik der Gasanlagen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
  • Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
  • Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
  • Weitere alternative Antriebskonzepte
  • Praktisches Können
  • Durchführung einer Gasanlagenprüfung
  • Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
  • Handhabung des Lecksuchsprays
  • Abschlussprüfung
 
Zielgruppe Kfz-Gesellen, Kfz-Meister
 
Teilnehmerzahl maximal 8 Teilnehmer
 
Seminardauer 1 Tag, 09.00 - 17.00 Uhr
 
Referent s. jeweiliger Termin (Anmeldeformular)
 
Ihr Ansprechpartner Claudia Kraus
Telefon: 0228-9127143
Telefax: 0228-9127159
E-Mail: kraus@tak.de
 
Ort, Termin und Anmeldung finden Sie unter www.tak.de
 
 

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