Gasanlagen in Kfz - Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP) |
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Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.
Die neuen Regelungen sind seit dem 01. April 2006 in Kraft.
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Die Schulung wird auf Grundlage der GSP/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
- Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Richtlinien
- Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
- Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
- Fahrzeugidentifizierung
- Dokumentation
- Qualitätssicherung
- Technik der Gasanlagen
- Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
- Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
- Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
- Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
- Weitere alternative Antriebskonzepte
- Praktisches Können
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
- Handhabung des Lecksuchsprays
- Abschlussprüfung
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Kfz-Gesellen, Kfz-Meister |
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maximal 8 Teilnehmer |
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1 Tag, 09.00 - 17.00 Uhr |
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s. jeweiliger Termin (Anmeldeformular)
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Claudia Kraus Telefon: 0228-9127143 Telefax: 0228-9127159 E-Mail: kraus@tak.de |
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finden Sie unter www.tak.de
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